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E34 525ix - edreissig - 23.01.2008

Bekommt man oben genanntes Auto nicht auf Euro 2 ?

Steht zumindest in der Youngtimer. Warum hat dann mein 325ix Euro 2 ?
Ich weiß ist ein modifizierter Motor und hat auch 22 Mehr-PS !
Aber trotzdem müßte das doch gehen.

Der Stephan !


RE: E34 525ix - E30-Cabrio-NRW - 23.01.2008

Zitat: Warum hat dann mein 325ix Euro 2 ?
Hallo Stephan,
der Sachverhalt ist ein wenig komplex aber lies selbst.

http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/topic_p73841_325ix_Kaltlaufregler_Euro2.html

Sonne Gruß Uwe


RE: E34 525ix - Ralf - 23.01.2008

Der 525iX hat den ganz normalen 192 PS-M50/M50TÜ, da ist nichts gegenüber dem hinterradgetriebenen 525i verändert worden. Aber es ist formal (andere Typschlüsselnummer) ein anderes Auto, es bräuchte also ein eigenes Abgasgutachten für den iX. Und das ist leider recht teuer und daher für einen so seltenen Wagen nicht zu finanzieren.


RE: E34 525ix - volkert - 23.01.2008

Zitat:Der 525iX hat den ganz normalen 192 PS-M50/M50TÜ, da ist nichts gegenüber dem hinterradgetriebenen 525i verändert worden. Aber es ist formal (andere Typschlüsselnummer) ein anderes Auto, es bräuchte also ein eigenes Abgasgutachten für den iX. Und das ist leider recht teuer und daher für einen so seltenen Wagen nicht zu finanzieren.

Oder einen TÜV Prüfer der seinen Handlungsspielraum "nutzt".
Wenn es einen KLR für den Motor gibt aber nicht für das Fahrzeug ist die ABE des KLR und die automatische Euro 2 Anerkennung weg. Ein Prüfer kann aber in Rahmen einer Eintragung sehr wohl einen Motor mit einem KLR aus einem anderen Fahrzeug als eintragungsfähig anerkennen und die Schadstoffklasse mit übernehmen. Wohlgemerkt "kann". Er muß, wenn er sich sehr streng an den Gesetzestext hält, es nicht tun.

Gibt doch genug VW Bully T3 mit 2e Motor aus (Golf/Passat/Seat) die mit KLR auf Euro 2 laufen. Bei BMW 02 und E21 soll es auch mit Motoren aus dem e30 mit Euro 2 klappen. Fettes Grinsen Fettes Grinsen


RE: E34 525ix - E30-Cabrio-NRW - 23.01.2008

Zitat:
Oder einen TÜV Prüfer der seinen Handlungsspielraum "nutzt".
Hallo,
dieser Handlungsspielraum ergibt sich nur im Rahmen einer Einzelabnahme
nach §19 Abs.2 / §21 StVZO. Hier kann der verantwortliche Prüf Ing. seinem
gesunden Menschenverstand freien Lauf lassen.

Im Gegensatz dazu, lässt eine Änderungsabnahme gemäß §19 Abs.3 StVZO
keinerlei Handlungsspielraum zu. Geurteilt werden darf in diesem Fall ausschliesslich
nach den Auflagen und Vorgaben des entsprechenden Teilegutachtens.

Sonne Gruß Uwe



RE: E34 525ix - volkert - 23.01.2008

Oder nach einer schon erteilten Abnahme die durch eine Briefkopie eines identischen Motors in einem gleichen Fahrzeug belegt werden kann.
Die Prüfer können sich dann gerne "austauschen" auf welche Sachen zu achten und welche zu prüfen sind.


RE: E34 525ix - Kai600 - 23.01.2008

Zitat:Der 525iX hat den ganz normalen 192 PS-M50/M50TÜ, da ist nichts gegenüber dem hinterradgetriebenen 525i verändert worden. Aber es ist formal (andere Typschlüsselnummer) ein anderes Auto, es bräuchte also ein eigenes Abgasgutachten für den iX. Und das ist leider recht teuer und daher für einen so seltenen Wagen nicht zu finanzieren.


...nicht zu vergessen jene realen ganz knappen Fälle, bei denen das "Grundmodell" gerade so mit Ach und Krach seine Abgasnorm einhalten kann, eine Variation davon aber nicht mehr, bspw.

E30 324td - der Touring hat eine um eine Stufe schlechtere Schadstoffkategorie wegen seines leicht höheren Gewichts.

A2 3L TDI - wurde erst nur mit einer einfachen, nicht klappbaren Rückbank geliefert, weil eine klappbare zu schwer gewesen wäre und damit der Schadstoffausstoß gaaaanz knapp über der Grenze gewesen wäre.

Was ich damit sagen will: Wenn man Pech hat, dann werden einem Mehrgewicht und etwaige kürzere Übersetzung des E34 ix so ausgelegt, dass nix ist mit Euro 2. Kann sein. Muss nicht sein. Wenn der eine Prüfer zickt, gehste zum nächsten....



RE: E34 525ix - edreissig - 29.01.2008

Auffrischung !

Was bedeuten §19 Abs.2 / §21 StVZO für Kosten für die Einzelabnahme ?

Oder hat kennt irgendjmd einen Prüfer der sein "Ermessensspielraum" ausschöpfen würde. Sollte allerdings mit einer einstündigen Fahrt zu erreichen sein.

Der Stephan !


RE: E34 525ix - E30-Cabrio-NRW - 29.01.2008

Zitat:Was bedeuten §19 Abs.2 / §21 StVZO für Kosten für die Einzelabnahme ?
Hallo Stephan,
die Kosten werden anhand des für die Einzelabnahme erforderlichen Aufwands berechnet und
somit auch hier alles eine Frage des Ermessensspielraums. Sollte also vorab geklärt werden.

http://www.tuev-nord.de/21749.asp

Sonne Gruß Uwe


RE: E34 525ix - edreissig - 29.01.2008

Sollte ich mal zum TÜV oder KÜS o.ä. fahren und nachfragen ???

Bringt das was ?

Der Stephan !


RE: E34 525ix - E30-Cabrio-NRW - 29.01.2008

Hallo Stephan,
du hast Post. Smile

Sonne Gruß Uwe