Foren-System von BMW 3er-Club (E21/E30) e.V. und BMW Baur TC Club e.V.
Abrechnung Vollkaskoschaden Zeitwertgrenze? - Druckversion

+- Foren-System von BMW 3er-Club (E21/E30) e.V. und BMW Baur TC Club e.V. (https://3er-foren.de)
+-- Forum: Sonstiges (https://3er-foren.de/forumdisplay.php?fid=61)
+--- Forum: Off-Topic (https://3er-foren.de/forumdisplay.php?fid=40)
+--- Thema: Abrechnung Vollkaskoschaden Zeitwertgrenze? (/showthread.php?tid=25798)



Abrechnung Vollkaskoschaden Zeitwertgrenze? - passra - 18.08.2018

Hallo,

meine Schwiegermutter hat ihren geliebten Twingo (Bj.1993, 60'km) durch Kontakt mit dem Garagentor am Dach und an der Heckklappe ziemlich eingebeultTraurig Von mir geschätzter Schaden min. 1500€ (Heckklappe neu, Dach ausbeuelen und komplett lackieren).

Zum Glück ist das Auto schon seit Jahrzehnten vollkaskoversichert (Standardversicherung, nix Youngtimer) und deshalb würden wir den Schaden auch reparieren und über die Versicherung abrechnen wollen.

ABER: Der Zeitwert des Autos ist natürlich gering, in den normalen Listen taucht er nicht mehr auf, in der Preisliste der Oldtimermarkt steht er mit 1800€. Für meine Schwiegermutte dagegen ist er unbezahlbar Smile

Wie ist das nun mit den Reparaturkosten? Die Versicherung wird diese ja nicht in beliebiger Höhe übernehmen, oder? Gibt es da auch so eine Grenze wie bei einem Haftpflichttotalschaden, also 130% vom Zeitwert? Und wer legt dann den Zeitwert fest? Braucht es da womöglich ein Gutachten?
Hat da jemand von euch Erfahrung mit?


RE: Abrechnung Vollkaskoschaden Zeitwertgrenze? - 327eta - 18.08.2018

Hallo Manfred,

also die 130% gibt es definitiv nur bei Haftpflicht, es sei denn, es ist als Option bei der Versicherung mit angeboten, im Vorfeld bestellt und bezahlt worden. Das wird nicht der Fall sein. Den Zeitwert bestimmt der Gutachter der Versicherung, der den Schaden kalkuliert. Wenn euch das viel zu gering ist, kann man nur den mühevoll - steinigen Rechtsweg da gehen. Wenn es aber genau dieser besondere Twingo sein „muss“, dann nehmen was die Assekuranz zahlt, und das Auto preiswert auf eigene Rechnung richten lassen. Das dann aufzufangende Delta sollte ja im dreistelligen Bereich bleiben. Viel Erfolg


RE: Abrechnung Vollkaskoschaden Zeitwertgrenze? - passra - 19.08.2018

Du gehst also davon aus, dass der Gutachter kommt, den Zeitwert festlegt und, falls der Schaden höher ist, man quasi eine Totalschaden mit der Versicherung abrechnet (abzüglich Selbstbeteiligung). Dann das Geld nehmen und der Rest ist "Privatsache", wie man es bei einem gegnerischen Haftpflichtschaden auch machen würde (und wir auch schon beim Auto meiner Frau gemacht haben).
Richtig verstanden so?


RE: Abrechnung Vollkaskoschaden Zeitwertgrenze? - 327eta - 19.08.2018

so in etwa, wenn aber der Wert nur grob bei 1500 +/- liegt, Du dann noch 300 oder mehr SB hast, und bei fiktiver Abrechnung zunächst auf die Steuer verzichten musst..... das heißt dann also keinen 1000 er netto von der Assekuranz.... dazu wird man hochgestuft, das lohnt sich alles in Allem echt nicht. Aber bevor die Versicherung zahlt, kostet der Spaß da ja erstmal nix.


RE: Abrechnung Vollkaskoschaden Zeitwertgrenze? - passra - 19.08.2018

SB ist 300, ein Schaden ist "frei", da Altvertrag. Mal schauen, was die Werkstatt sagt.


RE: Abrechnung Vollkaskoschaden Zeitwertgrenze? - 327eta - 19.08.2018

Genau, also Gutachten über Versicherung offiziell machen lassen, dann ne preiswerte Karosseriebude aufsuchen, und die Differenz selber tragen...