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Bundesverkehrsministerium: Bestandsschutz für 07er !! - Druckversion

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Bundesverkehrsministerium: Bestandsschutz für 07er !! - 4T - 19.05.2006

Die Frohe Botschaft für alle 07er-Fahrer ist da.

Auf Anfrage von www.oldtimer-info.de bestätigte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums heute Nachmittag den Bestandsschutz bereits bestehender Kennzeichen (befristet wie unbefristet) und gab folgende offizielle Erklärung ab:

"Wir haben uns mit den Ländern darauf verständigt, den Bestandsschutz großzügig zu sehen. Wer schon mal ein rotes 07er Kennzeichen hatte, soll dies auch weiterhin behalten. Ab dem 1. März 2007 scheidet aber eine Neuzulassung für Autos unter 30 Jahren definitiv aus."

Bitte weitersagen bzw. diesen Beitrag als Link weiterversenden!

Frank


RE: Bundesverkehrsministerium: Bestandsschutz für 07er !! - Baur TC4 - 19.05.2006

Hallo zusammen,
wenigstens etwas positives...
Wer noch kein 07er Kennzeichen hat, sollte sich schnellstmöglich eins besorgen.



RE: Bundesverkehrsministerium: Bestandsschutz für 07er !! - Manfred - 19.05.2006

D.h. die Erstzulassung des Wagens, für den ich ein 07-Kennzeichen beantrage, müsste vor dem 1. März 1987 liegen, richtig?
Oder ist das 07-Kennzeichen nicht an ein Fahrzeug gebunden? Mein Wagen hat Erstzulassung 24.04.1987. Gibt es da noch Möglichkeiten?

Manfred


RE: Bundesverkehrsministerium: Bestandsschutz für 07er !! - E30-Cabrio-NRW - 20.05.2006

Hallo Manfred,
die Antworten auf deine Fragen sind in der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO geregelt.
Im Gegensatz zum H Kennzeichen, ist das rote 07er Kennzeichen nicht an ein Fahrzeug
gebunden, allerdings müssen die Fahrzeuge die mit der 07er Zulassung bewegt werden,
vor 20 Jahren erstmalig in den Verkehr gebracht worden sein und selbstverständlich stellt
die Zulassungsstelle für jedes einzelne Fahrzeug einen separaten Fahrzeugschein aus.

Vielleicht hat Ralf ja noch einen Tipp auf Lager und kann beurteilen, woher bei der Bonner
Zulassungsstelle " der Wind weht ". Falls es dich interessiert, kannst du ja im internen Teil
des Forums den Thread " besondere Clubkonditionen bei der ...... " lesen. 2 Versicherungen
machen durch entsprechende Konditionen auf sich aufmerksam ( Fzg. bis einschliesslich 87 /
Fzg. ab 88 ) und evtl. rechnet sich das für dich auch mit regulärer Zulassung.

Sonne Gruß Uwe


RE: Bundesverkehrsministerium: Bestandsschutz für 07er !! - isMäx - 20.05.2006

Klasse, diese Regelung kommt n halbes jahr zu früh. Mein GTI wird irgendwann im sommer 2007 20 Jahre alt Sauer


RE: Bundesverkehrsministerium: Bestandsschutz für 07er !! - Rainer H - 20.05.2006

Zum Kotzen!! Gulp
So ein Ungerechter scheiß Staat!!


RE: Bundesverkehrsministerium: Bestandsschutz für 07er !! - Baur TC4 - 20.05.2006

Lieber Rainer H.,
solche Äußerungen haben meiner Meinung nach in einem öffentlichen Forum nichts verloren!



RE: Bundesverkehrsministerium: Bestandsschutz für 07er !! - Rainer H - 20.05.2006

Zitat:Lieber Rainer H.,
solche Äußerungen haben meiner Meinung nach in einem öffentlichen Forum nichts verloren!

Warum??? erklärs mir!!

Ich kann mich einfach mit diesem Staat nicht mehr Identifizieren
Das ist eben meine Gemütslage, hier wirst Du nur noch
abgezockt!!
Gruß Rainer


RE: Bundesverkehrsministerium: Bestandsschutz für 07er !! - isMäx - 21.05.2006

richtig, abzocke steht ganz oben auf der to-do-liste der regierenden. Wie schonmal gesagt - ich verurteile niemanden, der sich das geld wiederholt!


RE: Bundesverkehrsministerium: Bestandsschutz für 07er !! - Ralf - 21.05.2006

Zitat:Vielleicht hat Ralf ja noch einen Tipp auf Lager und kann beurteilen, woher bei der Bonner
Zulassungsstelle " der Wind weht ".

Kurz gesagt: Der zuständige Mitarbeiter rät davon ab, sich eine rote 07er zuzulegen. Die oft genannte 20-Jahres-Grenze gibt es übrigens nicht, das ist allenfalls eine inoffizielle Empfehlung. Es gibt auch heute schon Zulassungsstellen, die mindestens 30 Jahre Fahrzeugalter fordern. Und andere, die auch 15-jährige Autos auf der roten 07er möglich machen.

Es hilft leider nur hinfahren,mit den Leuetn reden, ihnen klar machen, daß es einem nicht um Steuerhinterziehung geht und hoffen, daß die Jungs gut gelaunt sind ...


RE: Bundesverkehrsministerium: Bestandsschutz für 07er !! - E30-Cabrio-NRW - 22.05.2006

Hallo Ralf,
die genannte Altersgrenze von 20 Jahren gibt es doch, auch wenn sie nicht wörtlich in
der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO genannt wird und so ganz willkürlich erfolgte
die Zuteilung der 07er Kennzeichen in der Vergangenheit auch wieder nicht.

Der Grossteil der Zulassungsstellen hat sich korrekt an die Altersgrenze von 20 Jahen
gehalten, während nur wenige Zulassungsstellen den Begriff des kraftfahrzeug-
technischen Kulturgutes anders interpretiert haben und zwar:

kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut = Oldtimer = 30 Jahre Altersgrenze

Das Zulassungsstellen, die sich an die Altersgrenze von 20 Jahren halten, auch jüngeren
Fahrzeugen eine 07er Zulassung ermöglichen ist nichts aussergewöhnliches, allerdings
muss es sich dabei um Fahrzeuge handeln, deren Produktionszahlen verschwindend
gering waren, b.z.w. von denen nur noch wenige Exemplare beim KBA registriert sind.

http://www.knoop.de/07-kennz.htm

Sonne Gruß Uwe


RE: Bundesverkehrsministerium: Bestandsschutz für 07er !! - Ralf - 22.05.2006

Die Altersgrenze wird von jeder Zulassungsstelle nach eigenem Ermessen (im Prinzip sogar von Fall zu Fall) definiert. Die meisten Zulassungsstellen haben ein Limit von 20, 25 oder 30 Jahren. Das mit der Seltenheit ist zwar ein häufig gehörtes Argument, es gibt aber auch Fälle von Großseriefahrzeugen unter 20 Jahren auf einer roten 07er, wenn sie nachvollziehbar Bestandteil einer Sammlung sind. Ist alles reine Ermessenssache, weil halt nichts wirklich greifbares in der 49. Ausnaahmeverordnung zu §21 StVZO steht ...


RE: Bundesverkehrsministerium: Bestandsschutz für 07er !! - Kai600 - 22.05.2006

Zitat:Lieber Rainer H.,
solche Äußerungen haben meiner Meinung nach in einem öffentlichen Forum nichts verloren!

Oh doch! Nennt sich Meinungsfreiheit...


RE: Bundesverkehrsministerium: Bestandsschutz für 07er !! - 4T - 22.05.2006

Dabei können sich die Behörden dummerweise auch noch auf ein Gerichtsurteil stützen, nach dem für 07er und H-Kennzeichen die gleiche Altersgrenze anzuwenden ist, nämlich 30 Jahre (VG Braunschweig 6 A 256/01, bestätigt durch Beschluß des Nidersächischen OVG 12 LA 96/03). Die Begründung ist in beiden Fällen zwar höchst fragwürdig, viele Behörden ziehen diese Entscheidungen aber gern aus dem Schreibtisch, wenn ihnen so ein Schlaumeier querkommt.

Frank