Abschleppfrage... *g* - Druckversion +- Foren-System von BMW 3er-Club (E21/E30) e.V. und BMW Baur TC Club e.V. (https://3er-foren.de) +-- Forum: Sonstiges (https://3er-foren.de/forumdisplay.php?fid=61) +--- Forum: Off-Topic (https://3er-foren.de/forumdisplay.php?fid=40) +--- Thema: Abschleppfrage... *g* (/showthread.php?tid=652) |
Abschleppfrage... *g* - Tobi - 09.09.2004 Moin moin allerseits ! Wer kann mir eine möglichst verbindliche Auskunft geben ? Ich müsste ein abgemeldetes Auto (das Polo-Geschoss...mit TÜV/ohne AU) ca. 20 km über Land abschleppen. Darf ich das ? Was sagen die Gesetze ? Und was blüht mir, wenn die Polizei mich erwischt ? Gruß Tobi RE: Abschleppfrage... *g* - Ralf - 09.09.2004 Keine Chance. Ein unversichertes Auto darf nicht einmal auf öffentlichen Verkehrsflächen stehen. Fahren schon gar nicht. Da hilft es auch nichts, wenn der Wagen "am Haken" hängt. Es ist und bleibt ein unversichertes Fahrzeug. Die billigste Lösung, wenn sich kein freundlicher Bekannter mit Hänger oder roter Händlernummer findet und der Wagen ohnehin bald zugelassen werden soll: 5-Tage-Kurzkennzeichen. Die Versicherung dafür ist höllisch teuer, macht aber nichts: Viele Gesellschaften rechnen die Kurzversicherung auf einen im Anschluß abgeschlossenen "normalen" Vertrag an. Vorher fragen lohnt sich. Die fehlende AU ist beim 5-Tages-Kennzeichen egal. Ansonsten: Die Polizei unterscheidet sehr genau zwischen zwei Begriffen:
Aber wie gesagt: Der Wagen muß zum abschleppen in irgendeiner Weise zugelassen und versichert sein. Fahren ohne Versicherung ist übrigens keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.[/i] Dazu kommt übrigens auch noch, daß es Steuerhinterziehung wäre, mit einem abgemeldeten Fahrzeug öffentliche Straßen zu benutzen, aber das ist in diesem Fall das mit Abstand kleinere Problem ... RE: Abschleppfrage... *g* - Oliver - 09.09.2004 Aua! |