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Wie weit kann ich TÜV und ASU überziehen? - Druckversion

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Wie weit kann ich TÜV und ASU überziehen? - marcele30cab - 02.10.2004

Mal ne Frage zu TÜV und ASU:
Mein e30Cab. hätte im Juni zum TÜV/ASU gemußt. Da ich aber keine Zeit hatte und ich vorher auch noch meine Vorderachse überholen wollte ist daraus bis jetzt nix geworden. Mein Saisonkennzeichen geht auch nur bis einschließlich Sept. und der ist ja jetzt leider schon vorbei... Traurig
Wie lange kann ich eigentlich TÜV/ASU überziehen ohne das ich gleich ne komplette Vollabnahme machen muß?


RE: Wie weit kann ich TÜV und ASU überziehen? - ...christian - 02.10.2004

Du verwechselst da was: Vollabnahme nur nötig, wenn der Wagen länger als 18 Monate abgemeldet war!

TÜV-Überziehen: Kostet m.W. 25 Euro pro Monat, wenn Du von den Grün-Weissen erwischt wirst, ab 6 oder 9 Monaten gibts auch Punkte. Wenn du TÜV machen lässt, wird hier in NRW zurückdatiert, sprich Du bekommst genausolange TÜV, wie wenn Du pünktlich hingefahren wärst.


RE: Wie weit kann ich TÜV und ASU überziehen? - Ulli K. - 03.10.2004

...die AU ist auch mal schnell zu machen...und TÜV, na ja sollte man schon hin...ist aber auch kein Aufwand...hier bei mir in der Nähe macht doch jede zweite Werkstatt die Abnahme...und wie gesagt, Vollabnahme nur bei 18monatiger Stilllegung oder für die 07er- oder H-Kennzeichen. Ansonsten kann man auch warten, bis man erwischt wird...aber ich meine, die anderen Wege sind auch finanziell gangbarer!


RE: Wie weit kann ich TÜV und ASU überziehen? - Ralf - 03.10.2004

Wenn Du Knöllchen vermeiden möchtest:

Melde den Wagen rechtzeitig zu Beginn der Zulassungssaison zum frühestmöglichen Termin beim TÜV an. Anmeldung schützt nämlich vor Knöllchen, das würde dann nämlich richtig teuer und ein paar Pünktchen gäbs auch, denn im April wäre der TÜV ja schon 10 Monate überzogen (die Zeit außerhalb des Saison zählt für's Knöllchen mit!). Dann erhältst Du allerdings nur Plaketten bis 6/06. Rückdatiert wird zwischenzeitlich überall. Allerdings kannst Du bei den meisten TÜVs gegen Zahlung der doppelten Gebühr eine 2-Jahres-Plakette bekommen ...


RE: Wie weit kann ich TÜV und ASU überziehen? - marcele30cab - 03.10.2004

Danke für eure Antworten.
Dann brauch ich mir jetzt also keinen Streß zu machen, schonmal gut.
Der Getriebesimmering muß nämlich getauscht werden und wenn die Werkstatt einmal dabei ist sollen sie die Kupplung gleich mitmachen wenn einmal das Getriebe draussen ist. Dann noch die Vorderachse überholen und ein paar Kleinigkeiten wie Ventile einstellen und dann werde ich vielleicht noch dieses Jahr meine TÜV/ASU Plakette bekommen. Kommt einer von euch vielleicht aus dem Raum Giessen und kann mir eine Werkstatt oder einen Schrauber empfehlen? Habe mit der letzten Werkstatt die sich angeblich auch auf die Restauration von Oldtimern spezialisiert hat leider schlechte Erfahrungen gemacht.


RE: Wie weit kann ich TÜV und ASU überziehen? - Anonymer User - 11.10.2004

Zitat:Wenn Du Knöllchen vermeiden möchtest:

Dann erhältst Du allerdings nur Plaketten bis 6/06. Rückdatiert wird zwischenzeitlich überall. Allerdings kannst Du bei den meisten TÜVs gegen Zahlung der doppelten Gebühr eine 2-Jahres-Plakette bekommen ...

Bei Saison-Kennzeichen wird auf den Start der Saison geklebt, nicht weiter zurück!


RE: Wie weit kann ich TÜV und ASU überziehen? - Ralf - 11.10.2004

Stimmt nicht. Bei Saison-Zeichen wird nur dann auf den Saisonbeginn datiert, wenn:
1) Der TÜV außerhalb der Zulassungs-Saison abgelaufen ist und
2) Der TÜV im ersten Zulassungsmonat der Saison nachgeholt wird.


RE: Wie weit kann ich TÜV und ASU überziehen? - Matthias - 16.10.2004

oder wenn man ausserhalb des Zulassungszeitraumes hinfährt, dann wird sogar vordatiert! ( Wobei man diese fahrt Tunlichst mit roter Nummer machen sollte!) Fettes Grinsen


RE: Wie weit kann ich TÜV und ASU überziehen? - Ralf - 17.10.2004

Meines Wissens ist diese Vordatier-Regelung 2002 abgeschafft worden.


RE: Wie weit kann ich TÜV und ASU überziehen? - Anonymer User - 17.10.2004

Zur Rückdatierung ist anzumerken, dass in Hessen vom aktuellen Tüv Termin max. 6 Monate zurückdatiert wird.
Zuf Verdeutlichung folgendes Beispiel:
Bei meinen KFZ ist der Tüv 12/03 abgelsufen. Durch einen Auslandsaufenthalt mit dem Wagen konnte ich erst nach meiner Rückkehr, im September 04, zum Tüv.
Nach erfolgreicher Prüfung wurde die Plakette auf 03/04 zurückdatiert.
(Aktuelles Datum minus 6 Monate)
Nächster Tüv Termin ist also März 06.
Der Prüfer erzählte dass je nach Bundesland es dort untreschiedliche Regelungen gibt.
Die Prüfung war beim GTÜ Marburg

MFG
Winny mit nem eta