03.05.2005, 23:35
...und zwar hat mein Vater seit heute folgendes Problem:
Am Ostermontag hat er an einen georgischen Mitbürger (mit deutschem Paß) ein Auto verkauft. Und zwar mittels ADAC-Kaufvertrag. In diesem Vertrag wurden alle Details zum Thema Ab- bzw. Ummeldung geregelt (innerhalb 3 Tagen) sowie die entsprechenden Unterlagen an die Versicherung und Zulassungsstelle gefaxt. Soweit so gut, Auto vom Hof, Geld kassiert...
Nun hat besagter georgischer Mitbürger das Auto natürlich NICHT abgemeldet, sondern statt dessen in den letzten Tagen in Berlin (!) einen Unfall verschuldet (mit den alten Kennzeichen). Dieser wurde von der Polizei aufgenommen und der Versicherung gemeldet (natürlich unserer...)
Jetzt ist natürlich die Kacke am Dampfen... Meiner Meinung nach müsste mein Vater aus allem raus sein (wegen dem Vertrag mit Datum u. Uhrzeit der Übergabe). Auf einem "Merkblatt" der Zulassungsstelle steht allerdings genau dieser Fall beschrieben und das Ergebnis, daß man als "alter Halter" dann wohl ein dickes Problem habe...
Hat jemand von Euch schon mal ähnliche Erfahrungen machen müssen oder hat irgendwelche verifizierten Infos zu dem Thema ? Ein Verkehrsanwalt ist übrigens schon eingeschaltet, er war auf den ersten Blick der gleichen Meinung wie ich...
Gruß + Danke fürs lesen (und antworten)
Tobi
Am Ostermontag hat er an einen georgischen Mitbürger (mit deutschem Paß) ein Auto verkauft. Und zwar mittels ADAC-Kaufvertrag. In diesem Vertrag wurden alle Details zum Thema Ab- bzw. Ummeldung geregelt (innerhalb 3 Tagen) sowie die entsprechenden Unterlagen an die Versicherung und Zulassungsstelle gefaxt. Soweit so gut, Auto vom Hof, Geld kassiert...
Nun hat besagter georgischer Mitbürger das Auto natürlich NICHT abgemeldet, sondern statt dessen in den letzten Tagen in Berlin (!) einen Unfall verschuldet (mit den alten Kennzeichen). Dieser wurde von der Polizei aufgenommen und der Versicherung gemeldet (natürlich unserer...)
Jetzt ist natürlich die Kacke am Dampfen... Meiner Meinung nach müsste mein Vater aus allem raus sein (wegen dem Vertrag mit Datum u. Uhrzeit der Übergabe). Auf einem "Merkblatt" der Zulassungsstelle steht allerdings genau dieser Fall beschrieben und das Ergebnis, daß man als "alter Halter" dann wohl ein dickes Problem habe...
Hat jemand von Euch schon mal ähnliche Erfahrungen machen müssen oder hat irgendwelche verifizierten Infos zu dem Thema ? Ein Verkehrsanwalt ist übrigens schon eingeschaltet, er war auf den ersten Blick der gleichen Meinung wie ich...
Gruß + Danke fürs lesen (und antworten)
Tobi
Wer säuft, sündigt. Wer trinkt, betet.