17.05.2007, 11:41
Zitat:Hallo zusammen,
ich werde mir einen "Plakettenhalter"aus transparentem Kunststoff basteln,
der dann mittels Saugnapf im Bedarfsfall(wohl eher selten)an die Scheibe
gepappt wird.
Grüße Thomas
Die Plakette ist nur gültig, wenn sie direkt und fest auf der Scheibe pappt. Sogar die Position auf der Scheibe ist geregelt.
Zitat:Jeder Kat-Wagen wird diese Plakette bestimmt erreichen.
Woher Du das bloß weisst? Am letzten Freitag hat die Nachbesserung der "Plakettenverordnung" den Bundesrat passiert. Leider ist bisher nur bekannt, daß die Vorlage des Bundesumweltministeriums ungeändert übernommen wurde. Was da genau drinsteht, ist nur indirekt (Pressemitteilung des BMU Nr. 130/07 vom 8.5.) bekannt. Laut Presemitteilung sollen zusätzlich zu den Fahrzeugen, die nach bestehender Regelung eine Plakette bekommen (Bei Benzinern Euro 2 oder besser und Euro 1 mit Schlüsselnummer 14) die Benziner hinzukommen, die vor Euro1-Einführung nach Anlage XXIII der StVZO / „US Norm“ zugelassen worden sind.
Betroffen davon wäre wieder nur ein Teil der Fahrzeuge mit geregeltem KAT. Denn viele G-KAT-Fahrzeuge bis 2 Litern Hubraum sind nach der damaligen Euronorm zugelassen worden und wurden weder nach US-Norm noch nach Anlage XXIII desr StVZO (die übrigens nichts mit Abgasausstoß zu tun hat) geprüft (betrifft viele G-KAT-Fahrzeuge mit Schlüsselnummern 03 - 13). Nachrüstlösungen nach Schlüsselnummer 77 wurden nach Einführung der Euro1 und in der Regel ebenfalls ohne Berücksichtigung der Anlage XXIII zugelassen, fallen also laut Pressemitteilung ebenfalls nicht unter die Erweiterung der "Plakettenverordnung". Bleiben nur noch die Benziner nach Schlüsselnummer 01 und vermutlich 02, die nun eine Plakette bekommen.
Weitere Nachbesserungen sind nicht geplant, vermutlich auch nicht durchführbar, denn dafür müssten bestehende Vorschriften geändert werden (das dauert erstens lange und zweitens hat niemand so etwas vor), das Mittel der Ergänzung ist nun ausgeschöpft.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)