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das nenn ich mal eine Auktionsbeschreibung :-)
#3
Zitat:

Gewährleistung?


Wie man leicht erkennt vermittle ich regelmäßig Fahrzeuge bei eBay. Ich habe einen Gewerbeschein als Handelsagent. WICHTIG: Ich bin kein Händler! Meine Funktion ist es, Fahrzeuge im Auftrag des Verkäufers am Online-Marktplatz eBay darzustellen und die Online-Auktionen zu betreuen. Wird im Rahmen der Auktion ein Käufer gefunden, so stelle ich den Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer her und nehme die Rolle eines Moderators ein, wenn es Unstimmigkeiten geben sollte. Es wird ein Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen. Alle Fragen in Richtung Gewährleistung und Garantie sind dann genauso zu betrachten, als sei die Geschäftsanbahnung über ein Zeitungs-Inserat erfolgt. Gewährleistungsansprüche sind demnach im Falle eines Falles an den Verkäufer (siehe Kaufvertrag) zu richten und nicht an mich.

Mir ist klar, dass es verwirrend ist, da ich (ebay-Mitgliedsname sachkundig) formal als 'Verkäufer' auftrete. Es geht hierbei nicht darum, sich um eine Gewährleistungspflicht zu winden. Letztlich ist es ein Privatverkauf bzw. gewerblicher Verkauf (wenn ich von einem Händler beauftragt werde), bei jungen Fahrzeugen gibt es manchmal eine Werksgarantie (wobei auf dies eigens hingewiesen wird). Weiter unten lesen Sie, dass ich ein 14-tägiges Rückgaberecht einräume. Mehr kann ich im Sinne einer Gewährleistung nicht anbieten. Vergleichen Sie mit anderen eBay-Angeboten, wo alles kategorisch ausgeschlossen wird. Ich betreue nicht nur die Auktion sondern kümmere mich auch um den reibungslosen Verkauf.
Feinstaub aus Leidenschaft
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RE: das nenn ich mal eine Auktionsbeschreibung :-) - von Kai600 - 17.05.2007, 14:14



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