06.06.2007, 20:21
Derzeit sieht die Regelung so aus: Erlaubt ist fürs H-Kennzeichen nur, was in den ersten 10 Jahren umgebaut wurde. Mancher Sachverständige sieht es damit nicht ganz so genau, da solltest Du Dich allerdings im Vorfeld an den Sachverständigen wenden - seine Meinung zählt. Für Rennsportzwecke kamen meist 2-Liter-M10 Motoren zum Einsatz. Die wiederum dürften bei Fahrzeugen ab Bj. 1978 aufgrund ihres Abgasverhaltens ein Problem darstellen (außer Du findest einen großzügigen Sachverständigen).
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)