30.03.2005, 00:48
Zitat:Ist der Wagen wirklich abgemeldet, besteht übrigens per se kein Versicherungsschutz, wenn die Nummernschilder entsiegelt sind ...
Stimmt so nicht unbedingt. Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für den vollen Tag der Wieder-Anmeldung ab 00:00 Uhr, auch wenn der Wagen z.B. erst um 10:00 Uhr bei der Zulassungsstelle angemeldet wird. Die Fahrt zur Zulassungsstelle ist somit auch mit entwerteten Kennzeichen versichert, ebenso wie die Fahrt von der Zulassungsstelle nach Hause direkt nach der Abmeldung.
Allerdings bestehen die Versicherungen in der Regel auf einer telefonischen Vorab-Information, wenn man auf diese Art und Weise mit der Doppelkarte in der Hand und entsiegelten Kennzeichen durch die Gegend gondelt. Da die Zulassungsstellen die Fahrzeuge ja meistens nur mit gültigem TÜV und AU zulassen, ist im Bedarfsfalle (wie in Andreas Beispiel) auch noch die Fahrt zum TÜV davor mitversichert. Aber nur in Absprache mit der Versicherung und nur die Fahrt zum nächstgelegenen TÜV-/DEKRA-Stützpunkt auf der Route zur Zulassungsstelle. Dort werden die entsprechenden Bestätigungen ausgehändigt, anhand derer die Zulassungsstelle dann bei Anmeldung neue Papperl auf die Kennzeichen anbringt.
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