05.04.2005, 17:09
Sagen wir mal so: Auch Ehepartner, Lebensabschnittsgefährten, Freunde, Bekannte können über ebay legal miteinander handeln. Illegal ist es nur, wenn es sich um Scheingeschäfte mit dem Ziel handelt, den Preis hochzutreiben. Aber das zu beweisen dürfte wohl sehr schwer fallen ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)