19.07.2007, 09:33
Leider passiert es immer wieder, daß potenzielle Haftpflichtschäden aus vorsätzlicher Handlung entstehen und die Versicherungen sich auf den Haftungsasusschluss bei Vorsatz berufen. Allerdings sind die Gerichte in letzter Zeit immer öfter geneigt, den Vorsatz sehr eng auszulegen. Ein Gericht könnte also zum Beispiel die Idee haben, daß der Vorsatz des Verursachers sich nicht darauf bezog, vier weitere Menschen zu töten, sondern nur sich selbst...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)