28.07.2007, 11:42
Zitat:bedeutet dies, dass wenn mein BMW 318i BJ 061986 eine Leuchtenweitenregulierung hat und diese beim TÜV nicht einhundertprozentig funktioniert, dass mir dann die Platkettenzuteilung verweigert wird?Hallo Jürgen,
es hat ganz den Anschein ( siehe den 1. Beitrag dieses Threads ). Wie bereits erwähnt,
ist eine LWR erst ab dem 01.01.90 gesetzlich vorgeschrieben und von daher zählt dieses
Feature bei älteren E30 Fahrzeugen lediglich zu den aufpreispflichtigen Extras. Im Fall
eines Defekts einfach auf normale Scheinwerfer zurückrüsten und gut ist.
Gruß Uwe