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oberwichtig
#4
Hat's beim Arbeitsgericht jemals mehr als eine Abfindung gegeben? Abgesehen davon ist das Wichtige an der Abfindung, daß bei der nächsten Bewerbung gerichtlich klar ist, daß es Dein letzter Arbeitgeber war, der sich daneben benommen hat und nicht Du. Von den 5000 € kannste dann ja einen beim nächsten Stammtisch ausgeben Smile
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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oberwichtig - von WBvT61 - 10.02.2004, 03:18
RE: oberwichtig - von Ralf - 10.02.2004, 12:33
RE: oberwichtig - von WBvT61 - 10.02.2004, 14:49
RE: oberwichtig - von Ralf - 10.02.2004, 15:43
RE: oberwichtig - von WBvT61 - 10.02.2004, 17:09
RE: oberwichtig - von Ralf - 10.02.2004, 18:14
RE: oberwichtig - von WBvT61 - 10.02.2004, 18:38
RE: oberwichtig - von Ralf - 10.02.2004, 20:39



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