05.10.2007, 15:17
Nebenbei: Airbags unterliegen dem Sprengstoffgesetz, Aus- und Einbau sowie Lagerung von Airbags sind nur gemäß §17 Sprengstoffgesetz entsprechend geschulten Personen unter entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen erlaubt. Ausgebaute Airbags dürfen (aus gutem Grund) nicht in anderen Fahrzeugen "recycelt" werden. Ein Handel mit bzw. eine kostenlose Weitergabe von Airbags ist in Deutschland verboten.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)