06.10.2007, 01:23
Zitat:Nebenbei: Airbags unterliegen dem Sprengstoffgesetz, Aus- und Einbau sowie Lagerung von Airbags sind nur gemäß §17 Sprengstoffgesetz entsprechend geschulten Personen unter entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen erlaubt. Ausgebaute Airbags dürfen (aus gutem Grund) nicht in anderen Fahrzeugen "recycelt" werden. Ein Handel mit bzw. eine kostenlose Weitergabe von Airbags ist in Deutschland verboten.
Sprich:
Einpacken, Tesaband drumherum und verschicken...
(Natürlich niemandem was sagen )
BMW ist nicht alles, aber Spass machts trotzdem.