04.05.2005, 00:01
Ich hatte mal ein ähnliches Problem, allerdings wurde der vom Käufer angerichtete Bagatellschaden letztlich ohne Versicherung abgewickelt. Meine Versicherung hat mir damals folgende Auskunft gegeben:
Meine Versicherung hätte gezahlt, allerdings erfolgt ohne Rückstufung in meinem Schadenfreiheitsrabatt. Die Rückstufung ereilt dann den Käufer, wenn er den Wagen auf sich ummeldet.
Das Problem ist vermutlich ein anderes: So lange der Wagen nicht umgemeldet ist, muss Dein Vater weiterhin brav Steuer und Versicherung bezahlen - denn er ist nach wie vor eingetragener Halter des Wagens...
Viel Spass mit dem Anwalt, der wird sich jetzt wohl eine goldene Nase verdienen. Hoffentlich hat Dein Vater eine gute Rechtsschutzversicherung. Ich halte es jedenfalls für arg fahrlässig, jemandem, den man gar nicht kennt, allen Warnungen zum Trotz ein zugelassenes Auto in die Hand zu drücken.
Meine Versicherung hätte gezahlt, allerdings erfolgt ohne Rückstufung in meinem Schadenfreiheitsrabatt. Die Rückstufung ereilt dann den Käufer, wenn er den Wagen auf sich ummeldet.
Das Problem ist vermutlich ein anderes: So lange der Wagen nicht umgemeldet ist, muss Dein Vater weiterhin brav Steuer und Versicherung bezahlen - denn er ist nach wie vor eingetragener Halter des Wagens...
Viel Spass mit dem Anwalt, der wird sich jetzt wohl eine goldene Nase verdienen. Hoffentlich hat Dein Vater eine gute Rechtsschutzversicherung. Ich halte es jedenfalls für arg fahrlässig, jemandem, den man gar nicht kennt, allen Warnungen zum Trotz ein zugelassenes Auto in die Hand zu drücken.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)