Es steht zu befürchten, daß das Vorwort von Malte Jürgens der MK (vermutlich geht's darum) einen sachlichen Fehler enthält. Den Entschluß des Bundesrates, Fahrzeuge mit H-Kennzeichen und mindestens 30 Jahre alte Fahrzeuge mit rotem 07-Kennzeichen von Fahrverboten auszunehmen, existiert. Allerdings liegt immer noch keine Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums vor. Die in der MK zitierte Frist vom 15.10 ist keine Frist, während der die Bundesregierung widersprechen muss, um ein Inkrafttreten des Bundesratsbeschlusses zu verhindern, sondern die Notifikationsfrist der EU. Eine Änderung (H-Kennzeichen, 07er) hätte bis dahin der EU angezeigt werden müssen, ist aber anscheinend nicht passiert. Auf telefonische Anfrage erklärte das Bundesumweltministerium, man verhandele gerade mit den Ländern, damit diese die Forderung nach Fahrverbots-Ausnahmen für H- und 07-Kennzeichen im Bundesrat zurücknehmen... was draus wird (und wann), wissen im Moment die Götter.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)