Information des ADAC zur Nachrüst-Schlüselnr. 77
Seit einem Jahr wird schon nachgebessert. Well done Tanja Gönner (CDU), Erfinderin des Unsinns.
Zitat:Schadstoffgruppe 4 - Grüne Plakette
Entsprechend der von Ihnen aus den Fahrzeugpapieren übernommenen Schadstoff-Schlüsselnummer kann Ihrem Fahrzeug diese Plakette zugeteilt werden (derzeit noch nicht zuteilbar für Schlüsselnummern 01, 02 und 77. Bitte unten stehenden Hinweis beachten!):
Die Grüne Plakette gehört zur Schadstoffgruppe 4 und umfasst :
Diesel-Pkw nach Euro 4, D4 bzw. Euro 3 und D4
Diesel- Pkw mit Nachrüstung entsprechend PM1 (Pkw > 2.500 zGG), PM2, PM3 und PM4
Diesel-Pkw mit Partikelemissionen unter 5 mg/km (Vorschlag für Euro 5), entspricht PM5
Pkw mit Ottomotor und geregeltem Katalysator (ab Abgasrichtlinie 91/441/EWG)
Kfz ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektromotor, Brennstoffzelle)
Wichtiger Hinweis für Schlüsselnummern 01, 02 und 77: Die Plakette muss noch warten:
Geplante Änderungen der Plakettenverordnung für Benziner [/bmit Emissions-Schlüsselnummer 01, 02 und 77 :
Der Bundesrat hat am 21. September 2007 eine Nachbesserung der Verordnung für Pkw mit geregeltem Katalysator nach „US-Norm" angenommen. Demnach sollen zukünftig auch G-Kat-Fahrzeuge, die die Anlage XXIII zur StVZO erfüllen (Emissions-Schlüsselnummer 01 und 02) sowie Fahrzeuge, die mit G-Kat nachgerüstet wurden und die Bestimmungen der 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO erfüllen (Emissions-Schlüsselnummer 77 ), die grüne Plakette erhalten.
Aufgrund der Auflagen des Bundesrats hinsichtlich einer einheitlichen Ausnahmeregelung für Oldtimer-Fahrzeuge muss der Gesetzesentwurf jedoch nun nochmals von der Bundesregierung nachgebessert und anschließend von der EU notifiziert werden. Wann die oben genannten Änderungen somit endgültig in Kraft treten werden, steht daher noch nicht fest.
Seit einem Jahr wird schon nachgebessert. Well done Tanja Gönner (CDU), Erfinderin des Unsinns.