Zitat:Warum gibt es ein Halterwechsel drei Wichen nach Erste Zulassung ? Wer fährt ein Neuwagen für nur drei Wochen ?Vermutlich ein Autohaus. Hast Du nicht das Serviceheft? Da steht der Erstbesitzer drin.
Zitat:Warum gibt es kein Kennzeichnen für die erste zwei Eintragungen ?Vermutlich war das ein anderer Fahrzeugbrief und die Daten sind bereits gelöscht.
Zitat:Am 21 Aug 1997 gibt es ein neue Zulassungsbezirk, aber kein neue Kenzeichnen. Wie ?Kann natürlich nicht sein. Könnte es sein, dass gleichzeitig ein neuer Brief ausgestellt wurde?
Zitat:Am 28 Oct 1997 gibt es eine technische Änderung. Was war es ?Änderung kann z.B. auch bedeuten, dass der Vorbesitzer etwas ausgebaut hat. Beispielsweise einen Tieferlegungssatz.
Ich kann nichts am Auto finden, und im Fahrzeugbrief sieht alles stinknormal aus – kein komiches Felgen usw.
Zitat:Ist „M.ABE AUSN.GEN:FUNKTIONSBEREITSCHAFT D. DIEBSTAHLWARNANL. WIRD DURCH GELB.KONTROLL.(AUSSEN) ANGEZEIGT“ normal für ein E30 ? War die Änderung ein Alarmanlage ?
Das ist einer der vielen merkwürdigen Zusätze für Dinge, die durch die ABE des Wagens gedeckt sind, obwohl sie nach deutschem Recht eigentlich nicht erlaubt waren. VWs von Anfang / Mitte der 80er Jahre hatten einen ähnlichen Zusatz in den Papieren, dass die Fernlichtkontrolleuchte gelb sein durfte. Beim E21 zeitweise (8/78 bis Facelift) gab's den Zusatz *M. ABE AUSN. GEN.: GELB.KONTROLL.B.NEBELSCHLUSSL.*
Heisst auf Deutsch: Sollte dieses Auto eine Nebelschlussleuchte haben, ist es im Rahmen der ABE ausnahmsweise gestattet, dass die Kontrolleuchte gelb statt grün ist. So auch in Deinem Fall: Sollte der Wagen eine Alarmanlage haben, darf die Funktion durch eine gelbe Kontrolleuchte an der Aussenseite angezeigt werden. Kontrolleuchten aussen sind eigentlich unzulässig ...
Schön beim E21 ab 1/79 bis ???:
*FAHRGESTNR.DARF EG-RICHTL.ENTSPR.*
Zu Deutsch: Ausnahmegenehmigung für die international übliche VIN
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)