30.11.2007, 17:11
Sodele, seit heute Mittag ist es amtlich und vom Bundesrat abgesegnet:
Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator, die die Schlüsselnummern 01, 02 oder 77 eingetragen haben, bekommen die grüne Plakette. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen oder roter 07er Nummer dürfen ohne Plakette oder irgendwelche Ausnahmegenehmigungen Umweltzonen befahren.
Kleine Einschränkung: bei roten 07er-Kennzeichen wird von "Oldtimer-Fahrzeugen" gesprochen. Diesen rechtlichen Status (d.h. mindestens 30 Jahre alt UND positives §23-Gutachten) haben alle seit 1.3.07 auf 07er eingetragenen Fahrzeuge. Ob vorher auf rote 07er eingetragene Fahrzeuge (die unter 30 Jahre alt sein durften und für die auch bei einem Alter über 30 Jahren kein §21c- bzw. §23-Gutachten vorgelegt werden musste) durch Umweltzonen fahren dürfen, wird wohl nur ein Jurist klären können...
Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator, die die Schlüsselnummern 01, 02 oder 77 eingetragen haben, bekommen die grüne Plakette. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen oder roter 07er Nummer dürfen ohne Plakette oder irgendwelche Ausnahmegenehmigungen Umweltzonen befahren.
Kleine Einschränkung: bei roten 07er-Kennzeichen wird von "Oldtimer-Fahrzeugen" gesprochen. Diesen rechtlichen Status (d.h. mindestens 30 Jahre alt UND positives §23-Gutachten) haben alle seit 1.3.07 auf 07er eingetragenen Fahrzeuge. Ob vorher auf rote 07er eingetragene Fahrzeuge (die unter 30 Jahre alt sein durften und für die auch bei einem Alter über 30 Jahren kein §21c- bzw. §23-Gutachten vorgelegt werden musste) durch Umweltzonen fahren dürfen, wird wohl nur ein Jurist klären können...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)