05.12.2007, 21:08
Guten Abend,
es gab letztin ein Urteil, in dem der Falschparker eine Teilschuld hatte. Der Sachverhalt: Ein PKW versperrte teilweise die Ausfahrt aus einem Grundstück. Ein Autofahrer welcher aus besagtem Grundstück herausfahren wollte, verursachte einen Unfall. Ich glaube, er fuhr dem Falschparker in den Wagen. Das Urteil : Der Falschparker trägt eine fünfzigprozentige Teilschuld!
euer
touringfan
es gab letztin ein Urteil, in dem der Falschparker eine Teilschuld hatte. Der Sachverhalt: Ein PKW versperrte teilweise die Ausfahrt aus einem Grundstück. Ein Autofahrer welcher aus besagtem Grundstück herausfahren wollte, verursachte einen Unfall. Ich glaube, er fuhr dem Falschparker in den Wagen. Das Urteil : Der Falschparker trägt eine fünfzigprozentige Teilschuld!
euer
touringfan