15.01.2008, 17:12
Zitat:Wenn ein alter Stinker , vielleicht ein 324d, dann Jahre abgemeldet in einer privaten Garage steht und dann vielleicht irgendwann von einem
halbkriminellen Stinkerliebhaber aufs Land gekauft wird.... soll der sich dann in saubere Luft auflösen wenn man ihn nicht aus der Feinstaubverbotszone ziehen darf ?
Dafür gibt es drei Möglichkeiten: Abschleppwagen, denn dann ist der "Stinker" lediglich Fracht, ein rotes 06er-Kennzeichen und 04er-Kurzzeitkennzeichen. Fahrzeuge mit 04er und 06er-Kennzeichen sind in den meisten Zonen vom Fahrverbot ausgenommen.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)