20.01.2008, 11:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.01.2008, 11:26 von Manfred Laufer.)
[...]Durch die Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV) können nun auch Benzin-Fahrzeuge mit den Schlüsselnummern 01, 02 und 77 eine Plakette erhalten. Fahrzeuge mit den Schlüsselnummern 03, 04, 09 und 11 hat der Bundesgesetzgeber jedoch nicht in die Verordnung mit aufgenommen, sie können daher auch keine Plakette erhalten. Da diese Fahrzeuge aber über eine annähernd ebenso gute Abgasreinigung verfügen wie diejenigen mit den Schlüsselnummern 01, 02 und 77, hat das Umweltministerium die zuständigen Behörden in Baden-Württemberg gebeten, für diese Fahrzeuge durch sogenannte Allgemeinverfügungen Ausnahmen von den Fahrverboten zu erteilen. Wenn die Stadt Stuttgart eine Allgemeinverfügung gemäß den landesweiten Vorgaben erlässt, werden damit Fahrzeug mit den genannten Schlüsselnummern von den zum 01.03.2008 in Kraft tretenden Fahrverboten freigestellt werden. Für die weiteren Umweltzonen in Baden-Württemberg gilt dies ebenso.[...]
Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg
...was die anderen Bundesländer tun weiß ich nicht. Aber eins weiß ich ganz sicher, diese PDF Dateien die hier herum geistern sind NIX wert.
Gruß
Manfred
Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg
...was die anderen Bundesländer tun weiß ich nicht. Aber eins weiß ich ganz sicher, diese PDF Dateien die hier herum geistern sind NIX wert.
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bringt Perfektion ins Ergebnis
(Aristoteles)
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