Zitat:die rennleitung darf gar nix! zumindest nicht ein fahrzeug stilllegen.IRRTUM !
Die dürfen Dir im Extremfall sogar noch vor Ort (!) die Plaketen abkratzen, die Weiterfahrt untersagen! Sie werden Dich dann fragen ob Du ein bestimmtes Abschleppunternehmen bevorzugst. Dann wirst Du zusehen dürfen, wie dein Fahrzeug ohne Dich sich weiterbewegt!
Zitat:mal abgesehn von der rechtslage: wenn mich der sherrif anhält nd behauptet ich fahr nicht zulässige glühlampen soll er doch im dunkeln nach den glühlampen schauen. ich bin nur fahrer und kenn mich mit sowas nicht aus.Wieder ein IRRTUM !
Der Fahrer muß sich (wenn man es ganz genau sieht!!!) sich vor Antritt einer Fahrt davon überzeugen, daß das Fahrzeug der STVZO entspricht! So etwas lernt man schon in der Fahrschule!
Unwisenheit schützt vor Strafe nicht!
Versuche das mal mit einem schlechtgelauntem, ersenzählenden Uniformträger! Der läßt Dich dann "am langen Arm verhungern!!
Das soll mir aber s*****egal sein! Man kann mit dem Einen oder Anderen durchkommen, weil nicht jeder Gutachter gleich den ganzen Wagen zerlegt. Aber beklage Dich dann später nicht rum, daß Du in so einem Fall "den Kürzeren gezogen hast!"
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken
Eine Erältung hätte auch gereicht.
Eine Erältung hätte auch gereicht.