22.01.2008, 23:26
Zitat:Des weiteren kann die Verwendung geschützter Markennamen zwecks Eigenwerbung
die allseits beliebten Abmahnvereine auf den Plan rufen und natürlich auch Rechtsanwälte
mit einem Hang zum Zweiteinkommen.
Gruß Uwe
und da sind die auftraggeber aus buchloe die schnellsten.