25.01.2008, 20:10
Zitat:Der Getriebeumbau wäre nur relevant, wenn die Daten in den Fahrzeugpapieren oder sonstige Eigenschaften, die der ABE zu Grunde liegen (Geräuschemission, Abgasverhalten) dadurch unerwünscht verändert würden (z.B. höhere Endgeschwindigkeit, höheres Geräusch).
ich vermute genau da kiegt der hase im pfeffer.
ob solche "abwegigkeiten" von der ABE aber für eine schuld an dem eigentlich unverschuldeten unfall auslösen wage ich zu bezweifeln.
wenn man es genau nehmen würde würde doch jede ausgefallne kennzeichenbeleuchtung zur erlöschen der ABE führen.