27.01.2008, 02:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.01.2008, 02:54 von Holgi 02 E30.)
Zitat:Nichts anderes wollte ich mit meinem Posting ausdrücken. Die gestandenen Versicherungsmänner des Innen- und Aussendienstes, die natürlich niemals ihren Kunden überteuerte oder sinnlose Verträge andrehen würden, mögen mir die etwas drastischere Wortwahl verzeihen...Zitat:Dann lies mal das Kleingedruckte zum Kleingedruckten...
Wenn eine Versicherung irgendwo eine Möglichkeit wittert, sich vor der Zahlung zu drücken, wird sie diese Möglichkeit zwangsläufig wahrnehmen...
Das Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis führt zum Verlust des Kasko-Schutzes. Die Haftpflicht bleibt hier von unberührt, vorrausgesetzt die Beiträge wurden regulär gezahlt (was ja selbstverständlich sein sollte).
Bin übrigens mit meiner Versicherung seit über zwei Jahrzehnten hochzufrieden - auch wenn (oder weil) ich bisher nicht den Drang verspürt habe, betriebserlaubniserlöschendes Brutaltuning durchzuführen. Dafür zahle ich regelmäßig meine Beiträge - per Lastschrifteinzug...
"Mit den Menschen ist es wie mit den Autos... Laster sind schwer zu bremsen." (Heinz Erhardt)