14.05.2008, 21:17
mit dem Kurzzeitkennzeichen kommst du im Regelfall nicht in das Ausland.
Ausnahme aber z.B. Lettland, du schliesst dort eine innerlettische Versicherung ab und kannst weiterfahren. ASU oder P.29 sind hier egal, gegen Nachweis der Versicherung sind die Schilder deine.
Die rote Nummer ist eine sogenannte Händlernummer, oder 06er, damit führen Gewerbetreibende ihre Fahrzeuge vorübergehend in Deutschland spazieren.
Exportnummern sind für die Überführung von KFZ ins Ausland, du brauchst aber eine technische Überprüfung oder gültigen Paragraph 29 um die Schilder zu bekommen. Teurer als Kurzzeitkennzeichen.
Ausnahme aber z.B. Lettland, du schliesst dort eine innerlettische Versicherung ab und kannst weiterfahren. ASU oder P.29 sind hier egal, gegen Nachweis der Versicherung sind die Schilder deine.
Die rote Nummer ist eine sogenannte Händlernummer, oder 06er, damit führen Gewerbetreibende ihre Fahrzeuge vorübergehend in Deutschland spazieren.
Exportnummern sind für die Überführung von KFZ ins Ausland, du brauchst aber eine technische Überprüfung oder gültigen Paragraph 29 um die Schilder zu bekommen. Teurer als Kurzzeitkennzeichen.
Oh heilige Maria der gesegneten Beschleunigung! Verlass uns nicht in diesem Moment! (Elwood Blues)