14.07.2008, 12:13
Nur als Ergänzung:
Die Leuchtweitenregulierung ist erst ab Erstzulassung 1.1.1990 gesetzlich vorgeschrieben. Bei älteren Fahrzeugen darf man die LWR völlig legal entfernen, dann ist die Baustelle endgültig beseitigt.
Grüße
Ralf
Die Leuchtweitenregulierung ist erst ab Erstzulassung 1.1.1990 gesetzlich vorgeschrieben. Bei älteren Fahrzeugen darf man die LWR völlig legal entfernen, dann ist die Baustelle endgültig beseitigt.
Grüße
Ralf
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)