23.07.2008, 13:39
Glaube ich kaum - "technische Veränderung" ist im FIVA Technical Code und im Prüfktalog zum H-Kennzeichen immer im Vergleich zum Serienstand, nicht zum einzelnen Exemplar gemeint. Schließlich ist bei sehr vielen Fahrzeugen der exakte Auslieferungszustand ohnehin nicht nachvollziehbar. Das Entfernen einer Sonderausstattung (selbst nach dem 1.1.90 wurde für manche Auslandsmärkte noch ohne LWR ausgeliefert) ist jederzeit zulässig, wenn es den gesetzlichen Auflagen nicht widerspricht.
Richtig haarig wird es bei Airbags und pyrotechnischen Gurtstrammern. Da bin ich (bisher erfolglos) bereits seit Monaten bei BMW hinterher, weil sich da niemand bisher Gedanken zu diesem Thema gemacht hat. Airbags sind nicht unbegrenzt haltbar. Alte Airbags kann aber auch niemand mehr nachliefern - die damals auf Lager gelegten sind inzwischen auch ranzig, neu nachfertigen geht nicht, weil aufgrund gesetzlicher Änderungen die damaligen Treibsätze nicht mehr verwendet werden dürfen. Ein neues Airbaglenkrad im Look des alten neu zu entwickeln ist (finanziell wie praktisch) de facto unmöglich. Rückrüsten auf "normales" Serienlenkrad ist inzwischen verboten - und nun? Sich damit zufrieden geben, daß irgendwann, wenn der Wagen 15 oder 20 Jahre alt ist, das rote Lämpchen angeht? Und dass dann beim nächsten TÜV schluss ist? In diesem Falle wird man irgendeine -wenn auch die Originalität verfälschende- Notlösung finden müssen, um die beteffenden Fahrzeuge erhalten zu können. Denn schlußendlich geht es um den Erhalt des Fahrzeug als Ganzes und richtig "live" auf der Straße, da kann es im Detail auch mal nötig sein, Kompromisse zu schließen.
Richtig haarig wird es bei Airbags und pyrotechnischen Gurtstrammern. Da bin ich (bisher erfolglos) bereits seit Monaten bei BMW hinterher, weil sich da niemand bisher Gedanken zu diesem Thema gemacht hat. Airbags sind nicht unbegrenzt haltbar. Alte Airbags kann aber auch niemand mehr nachliefern - die damals auf Lager gelegten sind inzwischen auch ranzig, neu nachfertigen geht nicht, weil aufgrund gesetzlicher Änderungen die damaligen Treibsätze nicht mehr verwendet werden dürfen. Ein neues Airbaglenkrad im Look des alten neu zu entwickeln ist (finanziell wie praktisch) de facto unmöglich. Rückrüsten auf "normales" Serienlenkrad ist inzwischen verboten - und nun? Sich damit zufrieden geben, daß irgendwann, wenn der Wagen 15 oder 20 Jahre alt ist, das rote Lämpchen angeht? Und dass dann beim nächsten TÜV schluss ist? In diesem Falle wird man irgendeine -wenn auch die Originalität verfälschende- Notlösung finden müssen, um die beteffenden Fahrzeuge erhalten zu können. Denn schlußendlich geht es um den Erhalt des Fahrzeug als Ganzes und richtig "live" auf der Straße, da kann es im Detail auch mal nötig sein, Kompromisse zu schließen.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)