13.09.2008, 21:13
Hallo,
du wirst bei der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Erklärung abgeben müssen,
das es sich bei dem im Brief genannten Fahrzeug um dein Eigentum handelt.
Hilfreich wäre beispielsweise der Kaufvertrag. Die Wartezeit liegt im Ermessen
der Zulassungsstelle und reicht von zeitnah ( Anfrage beim KBA abwarten )
bis hin zu mehreren Monaten ( Brief aufbieten und für kraftlos erklären ).
Gruß Uwe
du wirst bei der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Erklärung abgeben müssen,
das es sich bei dem im Brief genannten Fahrzeug um dein Eigentum handelt.
Hilfreich wäre beispielsweise der Kaufvertrag. Die Wartezeit liegt im Ermessen
der Zulassungsstelle und reicht von zeitnah ( Anfrage beim KBA abwarten )
bis hin zu mehreren Monaten ( Brief aufbieten und für kraftlos erklären ).
Gruß Uwe