25.11.2008, 14:54
Ja, die Nutzung von Mercedesstern, Porsche-Wappen, BMW-, Audi-, VW- und sonstwas-Logo ausserhalb der Selbstdarstellung des Herstellers, auch zu privaten Zwecken, ist grundsätzlich verboten. Ferrari setzt noch einen drauf: Das Ferrari-Zeichen darf allenfalls in abgewandelter Form von Ferrari-Händlern zur Eigenwerbung eingesetzt werden.
Was die Prospektfotos angeht: Damit hat die Presseabteilung gar nichts zu tun (die haben nur die aktuellen Prospekte im Angebot), für "Altprospekte" ist das Archiv zuständig. Was man bei der Presseabteilung vermutlich nicht bedacht hat: Bei heutigen Prospekten ist BMW der Rechteinhaber. Früher war das anders - die Prospekte wurden von Agenturen erstellt und BMW hatte das Nutzungsrecht daran nur so lange, wie die Prospekte aktuell waren.
Was nach damaliger Rechtslage egal war. Zwischenzeitlich gab es eine gravierende Änderung im Urheberrecht - die damaligen Fotografen oder ihre Rechtsnachfolger (es gibt leider windige Bildagenturen, die extra zum Zwecke des Abkassierens wertloses Bildmaterial für einen Spottpreis aufkaufen und dann im Internet und auf einschlägigen Messen darauf lauern, dass die Bilder auftauchen...) können Nachvergütungsansprüche stellen, wenn solches Material veröffentlicht wird. Früher gab es dafür keine rechtliche Handhabe, daher hat BMW damals diese Möglichkeit nicht vertraglich berücksichtigt.
All das gilt für die BMW AG, die Prospekte stehen aber unter dem Copyright von BMW of North America - in wieweit dort andere Verträge geschlossen wurden, muss man mal eruieren, das könnte für uns ganz neue Möglichkeiten eröffnen...
Grüße
Ralf
Was die Prospektfotos angeht: Damit hat die Presseabteilung gar nichts zu tun (die haben nur die aktuellen Prospekte im Angebot), für "Altprospekte" ist das Archiv zuständig. Was man bei der Presseabteilung vermutlich nicht bedacht hat: Bei heutigen Prospekten ist BMW der Rechteinhaber. Früher war das anders - die Prospekte wurden von Agenturen erstellt und BMW hatte das Nutzungsrecht daran nur so lange, wie die Prospekte aktuell waren.
Was nach damaliger Rechtslage egal war. Zwischenzeitlich gab es eine gravierende Änderung im Urheberrecht - die damaligen Fotografen oder ihre Rechtsnachfolger (es gibt leider windige Bildagenturen, die extra zum Zwecke des Abkassierens wertloses Bildmaterial für einen Spottpreis aufkaufen und dann im Internet und auf einschlägigen Messen darauf lauern, dass die Bilder auftauchen...) können Nachvergütungsansprüche stellen, wenn solches Material veröffentlicht wird. Früher gab es dafür keine rechtliche Handhabe, daher hat BMW damals diese Möglichkeit nicht vertraglich berücksichtigt.
All das gilt für die BMW AG, die Prospekte stehen aber unter dem Copyright von BMW of North America - in wieweit dort andere Verträge geschlossen wurden, muss man mal eruieren, das könnte für uns ganz neue Möglichkeiten eröffnen...
Grüße
Ralf
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)