16.12.2008, 23:27
Hallo Ralf,
Als ich die ersten Zeilen gelesen habe, habe ich gedacht "dieser Beitrag gehört doch in die Kategorie "Witze Ecke". Nur je weiter ich lese, stelle ich fest es ist wohl doch kein Witz.
Hat die Polizei denn die Personalien aufgenommen? Unabhängig davon, ob der (die) Geschädigte Schadenersatzansprüche geltend macht, bleibt der Tatbestand der Fahrerflucht und dieser muß nach geltendem Recht geahndet werden auch wenn der (die) Geschädigte keine Ansprüche stellt.
Gruß Ralf
Als ich die ersten Zeilen gelesen habe, habe ich gedacht "dieser Beitrag gehört doch in die Kategorie "Witze Ecke". Nur je weiter ich lese, stelle ich fest es ist wohl doch kein Witz.
Hat die Polizei denn die Personalien aufgenommen? Unabhängig davon, ob der (die) Geschädigte Schadenersatzansprüche geltend macht, bleibt der Tatbestand der Fahrerflucht und dieser muß nach geltendem Recht geahndet werden auch wenn der (die) Geschädigte keine Ansprüche stellt.
Gruß Ralf