16.12.2008, 23:57
Zitat:Hallo Ralf,
Zu einer Fahrerflucht gehört aber immer auch ein Geschädigter ... ohne Schaden kein Unfall. Ohne Unfall keine Flucht.
Grüße
Ralf
Hallo Ralf,
...soweit richtig.
...aber, wenn ich es richtig verstanden habe, hast Du die Polizei verständigt und damit ist die Angelegenheit aktenkundig und muß weiter verfolgt werden, denn es gibt einen Geschädigten und einen Unfall unabhängig davon ob der Geschädigte Schadenersatzansprüche geltend macht.
Gruß Ralf