14.01.2009, 14:27
Zitat:Altbestand: Der Altbestand (Zulassung vor dem 5.11.2008) wird nach einer Übergangszeit ab 2013 schonend in die CO2-Besteuerung überführt. Über den Umfang der Besteuerung des Altbestands ab 2013 wird später entschieden.Eine lustige Idee, da es erst ab Euro4 für diesen Zweck verwertbare CO2-Prüfwerte gibt ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)