21.01.2009, 20:48
Zitat:Ich bin ja mal gespannt wie das dann wirklich vonstatten geht.
Gruß,
el_horst
Hallo,
***Verfahren:
Antragsberechtigter ist der Käufer des Neufahrzeuges (Jahreswagen). Dieser kann mit der Beantragung auch einen Händler beauftragen. Der Antrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen, bearbeitet und es wird über ihn entschieden. Wer die Umweltprämie in Anspruch nehmen und sich ein neues Auto zulegen will, soll vor allem auf den Spritverbrauch und auf die Schadstoffklasse achten.
Ergänzend hierzu mein Beitrag vom 21.01.2009
http://www.3er-foren.de/showthread.php?tid=13356
Gruß Ralf