11.02.2009, 00:47
Zitat:Hallo,
wie bereits erwähnt, ist die 07er Zulassung im Gegensatz zum H-Kennzeichen
nicht an ein Fahrzeug gebunden aber bedauerlicherweise wurde die Altersgrenze
zwischenzeitlich von 20 auf 30 Jahre erhöht. Wer allerdings ein Fahrzeug erwirbt,
das bereits auf 07er Kennzeichen gelaufen ist, so kann diese Zulassungsform
vom neuen Fahrzeughalter im Rahmen des Bestandsschutzes übernommen werden.
Gruß Uwe
Übrigens stellt das rote 07er Kennzeichen seit 1.3.07 keine Zulassung mehr dar, weshalb es auch in vielen Ländern (auch im EU-Ausland) Probleme mit dem 07er Kennzeichen gibt.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)