10.03.2010, 02:11
Wenn der Wagen vor dem 1.4.79 zugelassen wurde, bleibt es Dir überlassen, ob Du hinten einen, zwei oder drei Gurte nachrüstest, denn es ist kein einziger Gurt vorgeschrieben. Eingetragen werden muss auch ncihts, die Gurte gab's ab Produktionsbeginn als Sonderausstattung ab Werk, sie sind also in der ABE des Wagens inklusive. Die Gurte gibt's auch noch neu beim BMW-Händler zu kaufen, nur das Plastikteil zur Führung meines Weissens nicht mehr. Aber wie schon gesagt: Wirklich zwingend nötig ist es nicht, schon gar nicht zur Befestigung des Kindersitzes.
Was das H-Kennzeichen angeht: Gurtnachrüstung ist jederzeit selbst dann erlaubt, wenn es für das betreffende Modell ab Werk niemals Gurte gegeben hat. Aber beim E21 gab es die Gurte schon immer und sie sind noch original lieferbar, also würde es nicht einmal dem Prüfer auffallen, dass sie nachgerüstet sind ...
Was das H-Kennzeichen angeht: Gurtnachrüstung ist jederzeit selbst dann erlaubt, wenn es für das betreffende Modell ab Werk niemals Gurte gegeben hat. Aber beim E21 gab es die Gurte schon immer und sie sind noch original lieferbar, also würde es nicht einmal dem Prüfer auffallen, dass sie nachgerüstet sind ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)