30.03.2010, 22:25
Hoffentlich wurde das in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Seit einiger Zeit sind solche Rückrüstungen nicht mehr erlaubt und stellen beim TÜV, wenn sie nicht nachweislich vor dem Stichtag (ich glaube es war der 1.1.2008) ausgeführt wurden, einen erheblichen Mangel dar.
Grüße
Ralf
Grüße
Ralf
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)