29.09.2005, 08:45
Für die ASU isses nicht gut, die Messung erfolgt ohnehin unter Bedingungen, bei denen der Kaltlaufregler außer Betrieb ist. Aber das Ausschalten ist unzulässig.
P.S.: Bei schlechtem Kaltlauf würde ich in Betracht ziehen, daß etwas mit dem Kaltlaufregler nicht stimmt ...
P.S.: Bei schlechtem Kaltlauf würde ich in Betracht ziehen, daß etwas mit dem Kaltlaufregler nicht stimmt ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)