05.10.2005, 22:54
Das ist ja auch nicht verboten. Eine Probefahrt ist auch zur Arbeitsstätte erlaubt.
Übrigens sind auch "Fahrten zur Steigerung der Kauflust" mit dem 04er erlaubt.
Grund für all die Einschränkungen: Beim 04er wird keine Kfz-Steuer erhoben. Daher ist der "normale" Gebrauch des Wagens verboten.
Übrigens sind auch "Fahrten zur Steigerung der Kauflust" mit dem 04er erlaubt.
Grund für all die Einschränkungen: Beim 04er wird keine Kfz-Steuer erhoben. Daher ist der "normale" Gebrauch des Wagens verboten.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)