17.12.2010, 11:58
Wie hat mal jemand so schön gesagt: Es stimmt, aber es ist nicht wahr.
In der Tat darf man auf einer roten 07er (genau aus diesem Grund gelten die Fahrzeuge auf einer 07er als nicht zugelassen) nicht-vorschriftsmäßige Autos bewegen. Gedacht war das z.B. für Sammler von amerikanischen Wagen, die diese Wagen in Originalzustand erhalten wollen oder Sammler von Exoten, die sich de facto überhaupt nicht zulassungsfähig umrüsten lassen.
Aber nun kommt's: Der Fahrer ist persönlich verantwortlich für die Sicherheit des Wagens und ist auch gehalten, den Wagen so vorschriftsmäßig wie möglich zu halten. Und auch die Haftpflichtversicherung hat ein Wörtchen mitzureden. Der Austausch eines vorschriftsmäßigen Teils gegen ein illegales Teil dürfte jedenfalls sehr problematisch sein. Das Problem gibt es auch regelmäßig mit Inseraten für Phantasie-Leuchten aus dubiosen Quellen.
Wie gesagt: Daß ein Cadillac von 1970 kein Lenkrad und keine Rücklichter mit deutscher Zulassungsnummer hat, ist logisch und wird im Rahmen eines roten 07er toleriert, daß auf einem 2002 von 1970 seit Menschengedenken ein Lenkrad montiert ist, für das sich hute keine Papiere mehr finden, auch. Beim Austausch eines zulässigen Lenkrads gegen ein ungeprüftes Irgendwas oder beim Austausch zulässiger Rückleuchten gegen selbst schwarz getünchte Lampen wird's haarig, denn das hat nichts mit dem tolerierten Erhalt historischer Substanz zu tun.
Grüße
Ralf
In der Tat darf man auf einer roten 07er (genau aus diesem Grund gelten die Fahrzeuge auf einer 07er als nicht zugelassen) nicht-vorschriftsmäßige Autos bewegen. Gedacht war das z.B. für Sammler von amerikanischen Wagen, die diese Wagen in Originalzustand erhalten wollen oder Sammler von Exoten, die sich de facto überhaupt nicht zulassungsfähig umrüsten lassen.
Aber nun kommt's: Der Fahrer ist persönlich verantwortlich für die Sicherheit des Wagens und ist auch gehalten, den Wagen so vorschriftsmäßig wie möglich zu halten. Und auch die Haftpflichtversicherung hat ein Wörtchen mitzureden. Der Austausch eines vorschriftsmäßigen Teils gegen ein illegales Teil dürfte jedenfalls sehr problematisch sein. Das Problem gibt es auch regelmäßig mit Inseraten für Phantasie-Leuchten aus dubiosen Quellen.
Wie gesagt: Daß ein Cadillac von 1970 kein Lenkrad und keine Rücklichter mit deutscher Zulassungsnummer hat, ist logisch und wird im Rahmen eines roten 07er toleriert, daß auf einem 2002 von 1970 seit Menschengedenken ein Lenkrad montiert ist, für das sich hute keine Papiere mehr finden, auch. Beim Austausch eines zulässigen Lenkrads gegen ein ungeprüftes Irgendwas oder beim Austausch zulässiger Rückleuchten gegen selbst schwarz getünchte Lampen wird's haarig, denn das hat nichts mit dem tolerierten Erhalt historischer Substanz zu tun.
Grüße
Ralf
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)