03.03.2011, 12:21
(03.03.2011, 08:35)327eta schrieb: auch wieder recht, scheiss Situation, nur was schlägst Du gegen solche Fälle vor?Den Abschluss einer guten Kaskoversicherung. Viele (nicht alle) Versicherer decken das Risiko eines Probefahrtdiebstahls ab, so lange Du Dich nicht grob fahrlässig verhältst. Vor dem Fahrzeugverkauf sollte man sich mitteilen lassen, was man beim Verkauf zu tun und zu lassen hat, damit einem im Fall des Falles niemand mit "Argumenten" wie Obliegenheitsverletzung oder grober Fahrlässigkeit ums Eck kommt...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)