24.03.2012, 13:08
Also mal langsam und zum mitschreiben:
Deine Tochter parkt den Wagen irgendwo (vorschriftsmäßig) unter einem hier nicht näher spezifizierten, im städtischen Verkehrsraum verorteten Baum.
Die Stadt erkennt nun einen Bedarf, an diesem Baum Pflegearbeiten durchführen zu müssen. Gut. Das dient der Verkehrssicherung und war dann sicher notwendig.
Nun wird´s interessant (ohne jegliche Garantie auf juristische Korrektheit der folgenden Aussagen):
Um diese Arbeiten ausführen zu können, wird die Stadt wohl ein temporäres Park-/Halteverbot eingerichtet haben. Dies muss mindestens 48 Stunden vor Beginn der "Gültigkeit" angekündigt worden sein. Insofern ist "Auto abstellen und sich zwei Wochen nicht drum kümmern" hier - und eigentlich generell - keine gute Idee. Denn solche Fälle kommen durchaus häufiger vor. So kann z.B. jeder Privatmann vor seiner Wohnadresse ein solches Halte-/Parkverbot beantragen, um im Falle eines Umzuges Platz für den Umzugslaster zu schaffen. Und wenn am Umzugstage dann trotzdem Fahrzeuge dort stehen, dann dürfen diese - für den Halter kostenpflichtig - entfernt bzw. umgesetzt werden.
Gehen wir mal davon aus, dass diese 48-Stunden-Frist eingehalten wurde, bevor euer Fahrzeug (zwecks Durchführung der Baumschnittarbeiten und Vermeidung damit verbundener möglicher Beschädigungen des Wagens) versetzt worden ist, so dürfte ein Angehen gegen die damit verbundenen Kosten vermutlich erfolglos sein.
Kommen wir nun zur 25-Euro-Knolle. Wofür wurde die denn geschrieben? Für das "Falschparken" im temporären Parkverbot, BEVOR der Wagen umgesetzt werden musste? Dann ist auch hier vermutlich jeder Einspruch zwecklos...
Anders sähe das aus, wenn der bräsige Abschlepper das Auto an eine Stelle umgesetzt hätte, wo ein (generelles) Halte-/Parkverbot besteht. Darauf hattest Du ja keinen Einfluss, und auch keinen entsprechenden Auftag erteilt. Also könnte man Dir das wohl kaum anlasten.
Also: 230 Euro zähneknirschend zahlen, und bei den 25 Euro erst mal genau schauen, welcher Standort des Fahrzeuges auf dem Ticket angegeben ist.
Deine Tochter parkt den Wagen irgendwo (vorschriftsmäßig) unter einem hier nicht näher spezifizierten, im städtischen Verkehrsraum verorteten Baum.
Die Stadt erkennt nun einen Bedarf, an diesem Baum Pflegearbeiten durchführen zu müssen. Gut. Das dient der Verkehrssicherung und war dann sicher notwendig.
Nun wird´s interessant (ohne jegliche Garantie auf juristische Korrektheit der folgenden Aussagen):
Um diese Arbeiten ausführen zu können, wird die Stadt wohl ein temporäres Park-/Halteverbot eingerichtet haben. Dies muss mindestens 48 Stunden vor Beginn der "Gültigkeit" angekündigt worden sein. Insofern ist "Auto abstellen und sich zwei Wochen nicht drum kümmern" hier - und eigentlich generell - keine gute Idee. Denn solche Fälle kommen durchaus häufiger vor. So kann z.B. jeder Privatmann vor seiner Wohnadresse ein solches Halte-/Parkverbot beantragen, um im Falle eines Umzuges Platz für den Umzugslaster zu schaffen. Und wenn am Umzugstage dann trotzdem Fahrzeuge dort stehen, dann dürfen diese - für den Halter kostenpflichtig - entfernt bzw. umgesetzt werden.
Gehen wir mal davon aus, dass diese 48-Stunden-Frist eingehalten wurde, bevor euer Fahrzeug (zwecks Durchführung der Baumschnittarbeiten und Vermeidung damit verbundener möglicher Beschädigungen des Wagens) versetzt worden ist, so dürfte ein Angehen gegen die damit verbundenen Kosten vermutlich erfolglos sein.
Kommen wir nun zur 25-Euro-Knolle. Wofür wurde die denn geschrieben? Für das "Falschparken" im temporären Parkverbot, BEVOR der Wagen umgesetzt werden musste? Dann ist auch hier vermutlich jeder Einspruch zwecklos...
Anders sähe das aus, wenn der bräsige Abschlepper das Auto an eine Stelle umgesetzt hätte, wo ein (generelles) Halte-/Parkverbot besteht. Darauf hattest Du ja keinen Einfluss, und auch keinen entsprechenden Auftag erteilt. Also könnte man Dir das wohl kaum anlasten.
Also: 230 Euro zähneknirschend zahlen, und bei den 25 Euro erst mal genau schauen, welcher Standort des Fahrzeuges auf dem Ticket angegeben ist.
"Mit den Menschen ist es wie mit den Autos... Laster sind schwer zu bremsen." (Heinz Erhardt)