06.11.2005, 14:19
Zitat:Das Fahrzeug verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung samt Papiere beim Verkäufer.
Hallo Olaf,
alleine gegen diese Klausel wurde ja offensichtlich verstoßen, also hat die Verkäuferin in der Tat den Vertrag gebrochen. Da müsste man doch also juristische Schritte einleiten können, oder sieht das jemand anders?
Gruß
Eddy
Mit Wolke 7 unterwegs...