06.11.2005, 15:22
Die Frage scheint mir primär zu sein, ob es einen rechtsgültigen Kaufvertrag gegeben hat. Denn dann wäre der Verkäufer nach Vertragsunterzeichnung und Anzahlung natürlich nicht mehr berechtigt gewesen, den Wagen verschrotten zu lassen. Ob der Wagen verschrottet wurde oder nicht, lässt sich ja leicht feststellen. Interessant wäre bestimmt auch, darüber nachzudenken, was wäre, wenn der Wagen anderweitig weiterverkauft worden ist. Wem gehört der dann? Dem Verkäufer ja schließlich nicht mehr ...
Ist sicher ein Thema für den Anwalt.
Ist sicher ein Thema für den Anwalt.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)