25.03.2012, 14:56
Moin Heinz
Es kann aber doch nicht sein, dass ihr das Umsetzen und die Knolle bezahlen müßt, obwohl ihr nichts davon wußtet...
Wenn die Stadt oder wer auch immer dieses temporär begrenzte Halt- oder Parkverbot einrichtet, muss sie doch davon ausgehen, dass sich alle dran halten, die die Beschilderung erkennen. Wenn ihr aber den Wagen ein paar Tage stehen laßt und in dieser Zeit das Verbot eingerichtet wird, muss die Stadt doch im Vorfeld sicher gehen, dass sie mit dem geringsten Mittel einschreitet...das wäre dann Halter überprüfen und versuchen, zu erreichen...bevor der Schlepper kommt....zumal sie bei einer späteren Nachschau festgestellt hätten, dass euer Wagen immer noch an der gleichen Stelle steht und der Km-Stand (soweit er ablesbar ist) noch immer der gleiche ist...und ihr einfach keine Kenntnis von dem Verbot erlangen konntet. Bestimmt gibt es Fristen, wie lange vorher das angekündigt werden muss.
Insofern würde ich rechtsanwaltlich vorsprechen oder zumindest erstmal auch gegen den Umsetzungskostenbeitrag und die Knolle Einspruch einlegen.
Viel Erfolg
Michel
Es kann aber doch nicht sein, dass ihr das Umsetzen und die Knolle bezahlen müßt, obwohl ihr nichts davon wußtet...
Wenn die Stadt oder wer auch immer dieses temporär begrenzte Halt- oder Parkverbot einrichtet, muss sie doch davon ausgehen, dass sich alle dran halten, die die Beschilderung erkennen. Wenn ihr aber den Wagen ein paar Tage stehen laßt und in dieser Zeit das Verbot eingerichtet wird, muss die Stadt doch im Vorfeld sicher gehen, dass sie mit dem geringsten Mittel einschreitet...das wäre dann Halter überprüfen und versuchen, zu erreichen...bevor der Schlepper kommt....zumal sie bei einer späteren Nachschau festgestellt hätten, dass euer Wagen immer noch an der gleichen Stelle steht und der Km-Stand (soweit er ablesbar ist) noch immer der gleiche ist...und ihr einfach keine Kenntnis von dem Verbot erlangen konntet. Bestimmt gibt es Fristen, wie lange vorher das angekündigt werden muss.
Insofern würde ich rechtsanwaltlich vorsprechen oder zumindest erstmal auch gegen den Umsetzungskostenbeitrag und die Knolle Einspruch einlegen.
Viel Erfolg
Michel