29.03.2012, 14:11
Die Damen vom Ordnungsamt blieb auch ganz gelassen .....wie ich->
angeblich darf man als Privatperson ein KFZ nur 48 Stunden auf einem öffentlichen Parkplatz stehen lassen.
OK OK ... meine Führerscheinprüfungen liegen schon etwas in der Vergangenheit.
Weiss jemand was genaues .... ggf sogar wo man das nachlesen kann ?
Gruss
Heinz
angeblich darf man als Privatperson ein KFZ nur 48 Stunden auf einem öffentlichen Parkplatz stehen lassen.
OK OK ... meine Führerscheinprüfungen liegen schon etwas in der Vergangenheit.
Weiss jemand was genaues .... ggf sogar wo man das nachlesen kann ?
Gruss
Heinz