06.11.2005, 19:40
Normalerweise steht im Vertrag immer: Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen bezahlung des Käufers sein Eigentum.
Ich habe auch Angezahlt. Den Brief hat der Verkäufer behalten, solang bis ich restlos die gesammte Summe gezahlt hatte. Allerdings habe ich den Wagen mitgenommen und konnte so sicher sein, dass der Verkäufer damit nichts mehr unternimmt.
Die Fahrtkosten wirst du wohl nicht bekommen. Allerdings muss man dir deine Anzahlung erstatten. Ob du ein Recht auf das Fahrzeug geltend machen kannst, weiß ich nicht. Da du aber "nur" angezahlt hast, denke ich das es schwierig wird, aber prizipiell hast du dir den Wagen ja gesichert. Hab aber keine Ahnung wie es da juristisch aussieht.
Ich habe auch Angezahlt. Den Brief hat der Verkäufer behalten, solang bis ich restlos die gesammte Summe gezahlt hatte. Allerdings habe ich den Wagen mitgenommen und konnte so sicher sein, dass der Verkäufer damit nichts mehr unternimmt.
Die Fahrtkosten wirst du wohl nicht bekommen. Allerdings muss man dir deine Anzahlung erstatten. Ob du ein Recht auf das Fahrzeug geltend machen kannst, weiß ich nicht. Da du aber "nur" angezahlt hast, denke ich das es schwierig wird, aber prizipiell hast du dir den Wagen ja gesichert. Hab aber keine Ahnung wie es da juristisch aussieht.
BMW 316, Bj. 82 // BMW 525i, Bj. 83 // BMW 318ti Compact, Bj. 98
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